Wir sind Ihr Ansprechpartner für eine §57a Überprüfung.
Auch Ihr 2-Rad (Mopedroller) unterliegt so wie Ihr Auto dem Gesetz welches besagt das Sie in regelmäßigen Abständen eine sog. §57a Pickerl Überprüfung durchführen lassen müssen.
Dies hat den Sinn und Zweck die Verkehrs und Betriebssicherheit ihres Fahrzeuges zu gewährleisten und Ihr, sowie das Leben anderer zu schützen.
Mit KFZ-Fischer haben Sie einen kompetenten Partner der eine Pickerlüberprüfung (§57a ) für ihr 2-Rad (Mopedroller , Motorräder) aller Marken durchführen kann.
Nehmen Sie zwecks Terminvereinbarungen und Fragen bitte Kontakt mit uns auf.